AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Torsten Seidel Fotografie

Nutzung der Präambel und Empfehlung des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA)

Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial in analoger und digitaler Form zur Vergabe von Nutzungsrechten (Bundeskartellamt, Bundesanzeiger Nr.194 17.Oktober 1997, S.12964)

 

A. Allgemeines

 

1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert (individuell) vereinbart/ausgehandelt werden.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Torsten Seidel Fotografie. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen Dateien, Rechnern, im Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sowohl im Fall der Liederung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf. Nutzung elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3. Eine Ablehnung unserer Lieferbedingungen erlangt (bei analogem Bildmaterial) nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und (bei digitalem Bildmaterial) durch Löschung des sog. "Low-Resolution-Materials" und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber Torsten Seidel Fotografie vor Anforderung der Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4. Reklamationen, die (bei analogem Bildmaterial) den Inhalt der Sendungen betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen; Reklamationen (auch betreffend digitales Bildmaterial) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamationen ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten/Schäden ausgeschlossen.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet, nachdem Torsten Seidel Fotografie der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Zweck zugestimmt hat. "Low-Resolution-Material" aus der Torsten Seidel Fotografie Website darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weitergabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Ausübung der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

6. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist Torsten Seidel Fotografie von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnittes E dieser A.G.B.

7. Das gelieferte oder angebotene Bildmaterial/die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden.

8 .Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum von Torsten Seidel Fotografie. Es wird ausschließlich vorrübergehend und zum Erwerb von Nutzungsrechten im sSinne des Urheberrechtsgesetzes zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw. insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.

9. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte bzw. erworben hat, ist bei analogem Bildmaterial innerhalb der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E dieser AGB an. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden elektronischen Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen.

 

 

B. Honorare

1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern o.ä. Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art, und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Torsten Seidel Fotografie berechnet; im übrigen geltenfür die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung.

3. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer, Nebenkosten und Künstlersozialversicherungsabgabe.

4. Alle Honorar- und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang, spätestens aber 14 Tage danach ohne jeden Abzug an Torsten Seidel Fotografie zu zahlen...

5. Die Honorare gelten nur für einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und / oder Weitergabe unseres Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1. dieser allgemeinen Gechäftsbedingungen....

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars.

7. Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet, mindestens jedoch € 30,00 beträgt. Kosten für Scans und Bildübertragungen werden je nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren zu entrichten; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes.

8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist die Agentur berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sionstige Nutzung noch nicht erfolgt ist.

 

C. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch Abzeichnen, Nachfotgrafieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen / Veränderungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig; ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und / oder Dritter freizuhalten.

3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internetnegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und / oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

D.Urheberrecht / Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren/ Urheber / vertraglicher Partner wie Agentur, Auftraggeber, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt.

2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

...

6. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an; ausgenommen sind Fälle, in denen dem Besteller/Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.

 

E. Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende Löschung von Daten unterlassen hat, wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des Fünfachen des vereinbarten, üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Unterbleibt der Urheber -und / oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von -ggf.jeweils - 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl.Verwaltungskosten.

3. Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sog. Blockierungskosten fällig. Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials...

 


F. Zahlungsbedingunegn, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt zahlbar; nach Ablauf dieser Frist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% - Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 BGB.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.